Wohnbauförderungsrichtlinien 2012 und Wohnbeihilferichtlinie 2012

Das Kuratorium des Landeswohnbaufonds und die Landesregierung haben die Wohnbaufonds- bzw. Wohnbauförderungsrichtlinien und die Wohnbeihilferichtlinie für das Jahr 2012 beschlossen.

 

Die wichtigsten Änderungen für 2012:

 Für die Wohnbeihilfe und den Wohnungszuschuss gibt es keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen gegenüber 2011.

Die Trennung der Neubau- und Wohnhaussanierungsrichtlinie wurde beibehalten. Die Solaranlagenförderung wurde in wesentlichen Zügen an die restlichen Energieförderungen (Holzheizungen und Wärmepumpen) angepasst und bleibt in der "Energieförderungsrichtlinie".

 

In der Wohnhaussanierung:

  • Die Fördersätze wurden beibehalten.
  • Die Einkommensgrenze von € 5.000,-- monatlich netto gilt für alle Förderstufen.
  • Die Förderung der Sanierungsberatung gibt es weiterhin nur, wenn tatsächlich eine Sanierung durchgeführt wird. Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein bei Endabrechnung der durchgeführten Sanierungsmaßnahme.
  • Alle thermischen Verbesserungsmaßnahmen außerhalb der Gebäudehülle (Heizung samt Wärmeverteilsystem, Einbau einer kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung, Erneuerung der Elektroanlagen, Erneuerung der Wasserinstallation, nachträglicher Lifteinbau im Mehrwohnungshaus) werden nur mehr im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung zu den anerkannten Sanierungsmaßnahmen gezählt.
  • Die Zinsfreistellung auf die gesamte Laufzeit des Sanierungskredits fällt weg (für die Förderstufen 1 bis 3 beträgt der Zins ab 2012 1 % auf 20 Jahre; in den Förderstufen 4 und 5 sind die ersten 5 Jahre zinsfrei und vom 6. bis zum 20. Jahr beträgt der Zinssatz 1 %).

 

In der Neubauförderung:

  • Die Einkommensgrenzen wurden angehoben.
  • Die bisherigen Förderstufen 1 und 2 wurden gestrichen und durch eine neue Förderstufe "Basis" ersetzt.
  • Die Heizwärmebedarfs-Grenzwerte wurden gesenkt (36 kWh/(m².a) bei einem A/V-Verhältnis von 0,8 mit 10 % Überschreitungsmöglichkeit für Gebäude mit A/V größer gleich 0,8 und solarer Heizungseinbindung).
  • Baugrundsparende Nachverdichtungen und Ersatzneubauten am bisherigen Standort werden belohnt (Erhöhung der Fördersätze).
  • Die Förderung für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird letztmalig gewährt, wenn die Anträge bis spätestens 31.12.2012 einlangen.
  • Bei Investorenwohnungen wird die Mietzinsobergrenze auf € 6,40 (= Miete ohne Betriebskosten und USt) erhöht.

 

Für Fragen steht Ihnen das Info-Center der Wohnbauförderung gerne zur Verfügung: 05574/511-8080.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8-12 und 13-16 Uhr (außer Mittwoch Nachmittag)